Prüfungsordnung
Für die "interne Langschleppenprüfung" über 800 / 1200 / 1500 m (Franz - Strasmann - Prüfung,
erstmals in den 1930-er Jahren durchgeführt)
In der Zeit zwischen 1. Oktober und 31. März wird jährlich eine Langschleppenprüfung durchgeführt.
Hierzu gelten die folgenden Bestimmungen:
1.
Gemeldet werden dürfen Hunde, die gültige Papiere aus dem JGHV anerkannten Vereinen besitzen.
2.
Ein Hund darf nur auf einer Prüfung geführt werden, wenn er mindestens 12 Monate alt und für die
Prüfung
ausgebildet ist.
3.
Pro Jahr darf der Hund nur auf einer Schleppe geführt werden. Auch bei nicht bestandener Prüfung
kann erst im nächsten Jahr die Prüfung wiederholt werden.
4.
Die Prüfungen müssen in der Reihenfolge 800 - 1200 - 1500 m abgelegt werden.
5.
Gleichwertige Prüfungen anderer Vereine werden anerkannt, sofern die Prüfungsbedingungen
identisch und
dem JGV "Bergisch Land" bekannt sind.
6.
Als Schleppwild werden Kanin verwendet.
7.
Die Schleppen sollen möglichst in offenem, bewachsenem Gelände gelegt werden.
8.
Die Durchführung der Prüfung erfolgt in Anlehnung an die jeweils gültige VGPO.
9.
Der Richterobmann muss Verbandsrichter sein. Die beiden anderen Richter können Richteranwärter
oder erfahrene Hundeführer sein.
10.
Eine Ersatzschleppe kann nur gewährt werden, wenn der Hund durch äußere, nicht mit einem im
normalen Jagdbetrieb üblichen Ereignis daran gehindert wird, seine Aufgabe zu erfüllen. (Verleit-
fährte oder Wildberührung begründen z.B. keine Ersatzschleppe.)
Vorgenannte Neufassung ersetzt die bisherige PO.
Januar 1995
Der Vorstand: Dr. K. J. Ganns
© 2010 JGV Bergisch Land e.V.